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Nomaden Umzug Wien - Professionelle Umzugsfirma Wien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nomadenumzug OG | Stand: Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die Sie mit der Nomadenumzug OG, Allerheiligenplatz 11/36, 1200 Wien (UID ATU78059878, im Folgenden "wir" oder "Nomaden Umzug") abschließen. Sie basieren auf den vom Fachverband Güterbeförderung der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebenen Musterklauseln (AGT) und wurden für unseren Betrieb konkretisiert.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB liegen allen Aufträgen zugrunde, die Sie uns erteilen. Mit Auftragserteilung bestätigen Sie, diese AGB gelesen zu haben, und erkennen sie als Vertragsinhalt an. Abweichende Bedingungen Ihrerseits gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern. Wo Klauseln nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere KSchG und das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, CMR) gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebot

Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie unser Angebot annehmen oder wir Ihren Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) bestätigen.

Erfolgt die Preisermittlung ohne vorherige Besichtigung, basiert das Angebot auf Ihren Angaben zu Umfang und Bedingungen des Umzugs. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse am Umzugstag von Ihren Angaben ab (z.B. größere Möbelmenge, unerwartete Zugangshindernisse, längere Tragewege), berechnen wir den tatsächlichen Aufwand auf Basis unserer Stundensätze weiter.

§ 3 Leistungsumfang

Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers und wahren dabei Ihre Interessen.

Der übliche Leistungsumfang umfasst:

  • Beladung Ihres Umzugsguts am vereinbarten Ort
  • Transport zum vereinbarten Zielort
  • Entladung am Zielort

Zusatzleistungen wie Möbelmontage, Möbeldemontage, Verpackungsservice, Halteverbotszonen-Beantragung, lizenzierte Räumung oder Einlagerung sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet. Räumungen und Entsorgungen führen wir ausschließlich als lizenzierte Räumung durch bzw. beauftragen einen dafür zugelassenen Partner.

§ 4 Preise und Zahlung

Stundensätze (inkl. 20 % Umsatzsteuer):

  • 2 Mitarbeiter + Umzugsfahrzeug: 60 € pro Stunde
  • 3 Mitarbeiter + Umzugsfahrzeug: 90 € pro Stunde
  • 4 Mitarbeiter + Umzugsfahrzeug: 120 € pro Stunde

Mindesteinsatz: 2 Stunden. Es gibt keinen Wochenend- oder Feiertagsaufschlag.

Die Verrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab Eintreffen am Abholort bis zur Beendigung der Entladung am Zielort. Alternativ kann auf Wunsch ein Festpreis nach vorheriger Besichtigung vereinbart werden.

Nebenkosten wie Kilometerpauschalen für Fahrten außerhalb Wiens, Halteverbotszonen-Gebühren, Mautkosten oder Verpackungsmaterial werden Ihnen vor Auftragsdurchführung mitgeteilt und gesondert verrechnet.

Fälligkeit: Die Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§§ 1000, 1333 ABGB gegenüber Konsumenten, § 456 UGB gegenüber Unternehmern).

Bei berechtigten Mahnungen sind uns die Mahn- und Betreibungskosten in angemessener Höhe zu ersetzen.

§ 5 Stornierung

Wenn Sie einen bereits vereinbarten Umzugstermin stornieren, gilt Folgendes:

  • Stornierung mehr als 7 Tage vor dem geplanten Termin: kostenlos
  • Stornierung zwischen 3 und 7 Tagen vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung, sofern die Stornierung von Ihnen zu vertreten ist und wir sie nicht verursacht haben

Stornierungen sind schriftlich (auch per E-Mail an info@nomadenumzug.at) mitzuteilen. Bei Stornierung sind uns zusätzlich alle nachweislich angefallenen Auslagen (z.B. bereits bezahlte Halteverbotszonen) zu ersetzen.

§ 6 Ihre Pflichten als Auftraggeber

Informationspflicht: Sie informieren uns bei Auftragserteilung vollständig und wahrheitsgemäß über Umfang, Art und besondere Eigenschaften des Umzugsguts. Insbesondere sind uns mitzuteilen:

  • Wertgegenstände über 500 € pro Stück (z.B. Kunstwerke, Antiquitäten, Schmuck, Sammlerstücke)
  • Bargeld, Wertpapiere, Urkunden
  • Zerbrechliche oder besonders empfindliche Gegenstände
  • Gefährliche oder verderbliche Güter
  • Besondere Zugangshindernisse (Aufzug außer Betrieb, enge Stiegenhäuser, schmale Türen, Halteverbot erforderlich, weiter Trageweg)

Diese Informationen sind uns direkt zu geben, nicht an unsere Mitarbeiter am Umzugstag. Verletzen Sie diese Informationspflicht, haften wir gegenüber Konsumenten nur eingeschränkt; gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung auf vorsätzliches Handeln beschränkt.

Verpackung: Sie sind für die transportsichere Verpackung Ihres Umzugsguts selbst verantwortlich, sofern wir nicht ausdrücklich mit dem Verpackungsservice beauftragt wurden. Für Schäden, die auf mangelhafte Verpackung durch Sie zurückzuführen sind, haften wir nicht.

Beladung und Entladung: Gegenüber Konsumenten übernehmen wir Beladung und Entladung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Gegenüber Unternehmern gilt: Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist das Auftraggeberpersonal für Be- und Entladung zuständig. Helfen unsere Mitarbeiter bei der Verladung mit, gelten sie als Ihre Erfüllungsgehilfen.

Wertgegenstände und Bargeld: Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck sowie unersetzliche persönliche Dokumente sollen Sie selbst transportieren und uns nicht zur Beförderung übergeben. Übergeben Sie sie uns dennoch, ohne uns über Art und Wert informiert zu haben, sind wir berechtigt, die Übernahme abzulehnen oder die Beförderung ohne Haftung durchzuführen.

§ 7 Abholung und Zustellung

Wir holen Ihr Umzugsgut am vereinbarten Ort ab und liefern es an der vereinbarten Adresse aus. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Zustellung als erfüllt, sobald wir das Umzugsgut an der Zielwohnung bzw. am vereinbarten Zielort abgeladen und in den vereinbarten Räumen platziert haben.

Sind Sie oder eine von Ihnen berechtigte Person zum vereinbarten Zustellzeitpunkt nicht anwesend oder wird die Übernahme grundlos verweigert, tritt ein Ablieferungshindernis ein. Wir sind in diesem Fall berechtigt, das Umzugsgut auf Ihre Kosten und Gefahr wieder abzuladen und einzulagern.

Lieferfristen: Gegenüber Konsumenten halten wir vereinbarte Umzugstermine soweit betrieblich möglich ein. Kommt es aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (Verkehrsstau, Wetter, Verzögerung beim vorherigen Kunden), zu Verspätungen, informieren wir Sie schnellstmöglich. Gegenüber Unternehmern sind Lade- und Ablieferfristen unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Verrögert sich der Umzug aus Gründen, die in Ihrer Sphäre liegen (z.B. fehlender Zugang, unfertige Verpackung, verspätete Übergabe der Schlüssel), berechnen wir die zusätzliche Zeit zu den vereinbarten Stundensätzen weiter.

§ 8 Haftung

Wir haften für Schäden am Umzugsgut, die während des Transports oder während der von uns durchgeführten Be- oder Entladung durch unser Verschulden entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für internationale Transporte gelten vorrangig die zwingenden Bestimmungen der CMR.

Haftungsobergrenze: Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden am Umzugsgut bis zu einem Betrag von 10.000 € pro Schadensfall ab. Über diesen Betrag hinausgehende Schäden ersetzen wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Ausgeschlossene Schäden: Wir haften nicht für:

  • Schäden, die auf die natürliche Beschaffenheit des Transportguts zurückzuführen sind (z.B. innere Verderb, Materialermüdung)
  • Schäden an unzureichend oder von Ihnen selbst verpackten Gegenständen
  • Schäden an elektronischen oder fotografischen Aufzeichnungen durch elektrische oder magnetische Einwirkungen
  • Schäden an nicht deklarierten Wertgegenständen, sofern uns die fehlende Deklaration nicht angelastet werden kann
  • Mittelbare Schäden und Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit; gegenüber Unternehmern zusätzlich bei grober Fahrlässigkeit

Haben Sie eine eigene Transportversicherung abgeschlossen, gehen Schadenersatzansprüche nur insoweit auf uns über, als der Schaden nicht durch Ihre Versicherung gedeckt ist.

Haftungsbeschränkung gegenüber Konsumenten: Eine Beschränkung unserer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird gegenüber Konsumenten nur wirksam, wenn sie im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbart wurde.

§ 9 Reklamationen

Erkennbare Schäden oder Verluste am Umzugsgut sind uns unverzüglich, spätestens bei Übergabe, anzuzeigen und im Übergabeprotokoll festzuhalten. Für nicht sofort erkennbare Schäden gelten gegenüber Konsumenten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; gegenüber Unternehmern sind solche Schäden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (auch per E-Mail an info@nomadenumzug.at) zu melden. Bei verspäteter Meldung ist die Prüfung der Schadensursache oft nicht mehr möglich; gegenüber Unternehmern ist eine verspätete Meldung mit einem Haftungsausschluss verbunden.

Wir bitten Sie, im Schadensfall Fotos anzufertigen und uns die beschädigten Gegenstände so lange nicht zu entsorgen, bis die Schadensregulierung abgeschlossen ist.

§ 10 Verjährung

Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für internationale Straßengütertransporte richten sich die Verjährungsfristen nach Art. 32 CMR.

§ 11 Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und im Rahmen berechtigter Interessen. Details zur Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten und zu unseren Auftragsverarbeitern finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter nomadenumzug.at/datenschutz/.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird gegenüber Unternehmern das für 1200 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln nach § 14 KSchG.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen (insbesondere KSchG, CMR) oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

Nomadenumzug OG
Allerheiligenplatz 11/36, 1200 Wien
UID: ATU78059878 | Firmenbuchnummer: FN 576962 z
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info@nomadenumzug.at | nomadenumzug.at

Nomaden Umzug Wien - Professionelle Umzugsfirma Wien

Professionelle Umzüge in Wien seit 2022. Team mit über 15 Jahren Erfahrung im Umzugsgeschäft.

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